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FAQ: Überschuldung – Steuerschulden | Markus Bertan

Steuerschulden. Konkrete Einordnung für Geschäftsführer – Überschuldung. Wirtschaftliche Beratung, Recht über Kanzleien.

Zu Steuerschulden kommen viele Fragen, wenn die BWA noch „okay“ wirkt, die Wochenliquidität aber nicht.

Ich antworte betriebswirtschaftlich – nicht als Anwalt. Wer Rechtsverbindlichkeit braucht, gehört in die Kanzlei.

Fragen und Antworten

GF-Frage zu Steuerschulden – was tun?

Aus Erfahrung: bWA, Bank und Gläubigerliste auf einen Stand – dann erst Überschuldung, Sanierung oder Antrag vergleichen.

Haftet der Gesellschafter bei Überschuldung?

GFs fragen das oft zu spät. Die GmbH haftet mit ihrem Vermögen. Persönlich wird es beim GF, wenn Fristen und Protokolle fehlen.

Zeitrahmen – realistisch?

Ich nenne keinen Standard. Nach dem Lagebild sage ich Ihnen einen realistischen Horizont. Ohne schriftliche Beschlüsse wird das schnell streitig.

Honorar – wie läuft das?

Erstberatung kostenlos. Danach transparentes Mandat – ohne Druck am Telefon.

Brauche ich parallel einen Anwalt?

Ich würde so starten: ja – ich ohne Kanzlei wäre unvollständig. Sie bekommen beides, aber mit klaren Rollen.

Wie diskret arbeiten Sie?

Was Sie mir schicken, bleibt im Mandat. Punkt. Das habe ich bei Maschinenbauern und bei Agenturen gesehen – unterschiedliche Branchen, gleiche Logik.

Mehr auf der Leitseite: Überschuldung.

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