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Überschuldung: Asset Deal vs. Share Deal in der Krise | Markus Bertan

Asset Deal vs. Share Deal in der Krise – Ausführliche Einschätzung, aus der Beratungspraxis zu Überschuldung. Betriebswirtschaftliche Struktur – keine…

Asset Deal vs. Share Deal in der Krise. Ich habe den Text so geschrieben, wie ich ihn einem GF am Telefon erklären würde – ohne Folien, ohne Buzzwords.

Aus der Praxis

Manchmal ist der GF schon überzeugt – und die Gesellschafter wissen noch nichts. Das verzögert alles. Viele GFs verwechseln „viel Schulden“ mit Überschuldung im Sinne des § 19 InsO.

Was ich dabei oft sehe: Entscheidungen werden vertagt, weil niemand die schlechte Nachricht schriftlich fixieren will. Bei asset deal vs. share deal in der krise entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Meine Einordnung zu Überschuldung

Wer Überschuldung will, braucht Zahlen, die auch der Steuerberater unterschreibt. Alles andere ist Hoffnung. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Mein Vorgehen

Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption. Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften.

  • Debitoren- und Kreditorenliste ohne Schönfärberei
  • SuSa und Bankabstimmung in den ersten sieben Tagen

Was ich nicht tun würde

Typisch bei Asset Deal vs. Share Deal in der Krise: Nur mündliche Gesellschafterabreden. Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt.

Am Ende entscheidet nicht der Mut, sondern die belastbare Zahl.

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Wenn Sie wissen wollen, ob das bei Ihrer GmbH so aussieht: kurz anrufen oder Termin buchen.

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