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Markus Bertan

Zahlungsunfähigkeit Praxisfall Logistik | Markus Bertan

Ohne Rechtsberatung – mit Klarheit – Praxisfall Logistik: 405.000 € Verbindlichkeiten, 21 Wochen, Thema Zahlungsunfähigkeit. Wirtschaftliche Beratung, Recht…

Branche: Logistik (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 25 · Umsatz: ca. 1.255.500 € · Verbindlichkeiten: 405.000 €

Einstieg in den Fall

Ein Lieferant aus dem Umland hatte auf Vorkasse bestanden – das war das Signal, dass es ernst wird. Die Mutter hielt 30 %, der Sohn operativ – und beide hatten unterschiedliche Vorstellungen von „Exit“.

Die Logistik-GmbH hatte 25 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 1.255.500 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 189.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu Zahlungsunfähigkeit.

Verlauf über 21 Wochen

Die letzten Tage vor dem Notarvorbereitungsgespräch waren ruhig – weil die Zahlen endlich stimmten. Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein.

Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: kurzfristiger Zahlungsplan und Matrix – 71 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 141.750 €.

Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.

Zahlungsunfähigkeit beginnt nicht beim Kontostand null, sondern bei dauerhaft fehlender Zahlungsfähigkeit.

Wo wir landeten

Nach 21 Wochen lag ein handfester Pfad zu Zahlungsunfähigkeit vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.

Drei Umwege, die ich oft nachbearbeite

Typische Umwege: Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt. Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft. Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll.

Rechtliche Eckpunkte

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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