Branche: Handel (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 37 · Umsatz: ca. 1.449.000 € · Verbindlichkeiten: 630.000 €
Was uns zuerst aufgefallen ist
Ein Erwerber aus dem Netzwerk war im Gespräch, aber ohne Zahlenbasis – typischer Auslöser für meinen Einstieg. Der Investor aus der zweiten Runde verlangte Transparenz, die der GF aus Scham verzögerte.
Die Handel-GmbH hatte 37 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 1.449.000 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 171.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu Unternehmensbewertung.
Was in 21 Wochen passierte
Woche zwei war unangenehm – Gespräche mit dem Finanzamt und dem größten Lieferanten, beide ohne Versprechen. Bei bewertung geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: Liquiditätsforecast und Matrix – 71 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 245.700 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Ich dokumentiere jeden Schritt so, dass ein späterer Gutachter die Logik nachvollziehen kann.
Stand am Ende
Nach 21 Wochen lag ein handfester Pfad zu Unternehmensbewertung vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.
Fehler, die Zeit kosten
Typische Umwege: Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung. Weiterzahlungen an Lieferanten, die nicht existenzsichernd sind. Zahlungen an verbundene Personen ohne Beschluss.
Rechtliche Eckpunkte
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.