Wer mich zu diesem Thema anruft, hat meist schon drei Meinungen gehört – von Bank, Steuerberater und einem Freund mit GmbH. Vertraulichkeit und NDA – Schwerpunkt Unternehmensbewertung.
Aus der Praxis
Gesellschafter wollen häufig „einen Käufer“ – bevor geklärt ist, ob überhaupt fortgeführt werden darf. Ich dokumentiere jeden Schritt so, dass ein späterer Gutachter die Logik nachvollziehen kann.
Manchmal ist der GF schon überzeugt – und die Gesellschafter wissen noch nichts. Das verzögert alles. Bei vertraulichkeit und nda entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Meine Einordnung zu Unternehmensbewertung
Ich sage selten „geht nicht“. Öfter: „geht, aber nur wenn …“ – und dann liste ich die Bedingungen. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Mein Vorgehen
Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert. Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften. Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum. Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption.
Was ich nicht tun würde
Bei Vertraulichkeit und NDA sehe ich regelmäßig dieselben Umwege:
- Rücktritt als GF ohne Übergabe
- Nur mündliche Gesellschafterabreden
- Steuer- und SV-Rückstände verschweigen
Ich rate nicht zu Hast – aber zu konsequenter Dokumentation ab Tag eins.