Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell aus „eng wird“ eine Haftungsfrage wird. Genau darum geht es hier. Insolvenzantrag vs. Verkauf – Schwerpunkt Unternehmensbewertung.
Aus der Praxis
Manchmal ist der GF schon überzeugt – und die Gesellschafter wissen noch nichts. Das verzögert alles. Ich dokumentiere jeden Schritt so, dass ein späterer Gutachter die Logik nachvollziehen kann.
Was ich dabei oft sehe: Entscheidungen werden vertagt, weil niemand die schlechte Nachricht schriftlich fixieren will. Bei insolvenzantrag vs. verkauf entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Meine Einordnung zu Unternehmensbewertung
Wer Unternehmensbewertung will, braucht Zahlen, die auch der Steuerberater unterschreibt. Alles andere ist Hoffnung. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Mein Vorgehen
Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption. Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften.
- Debitoren- und Kreditorenliste ohne Schönfärberei
- SuSa und Bankabstimmung in den ersten sieben Tagen
Was ich nicht tun würde
Bei Insolvenzantrag vs. Verkauf sehe ich regelmäßig dieselben Umwege:
- LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt
- Weiterzahlen ohne Prioritätenliste
- Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung
Am Ende entscheidet nicht der Mut, sondern die belastbare Zahl.