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Pfändungsfreigrenze – Lösung | Markus Bertan

Erfahrung aus der Mandatspraxis – Pfändungsfreigrenze, Thema Unternehmensabwicklung. Betriebswirtschaftliche Struktur – keine Rechtsauskunft.

Die Ausgangslage

Pfändungsfreigrenze – Wer so fragt, hat oft schon mit dem Steuerberater gesprochen und wartet auf jemanden, der die nächsten Schritte sortiert. Wenn Mandanten mit „Pfändungsfreigrenze“ kommen, fehlt meist nicht der Wille – sondern ein 13-Wochen-Liquiditätsplan, den auch die Bank liest.

So sehe ich das

Ich dokumentiere jeden Schritt so, dass ein späterer Gutachter die Logik nachvollziehen kann. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.

Was ich konkret tun würde

Steuer und SV werden offen gelegt, bevor ein Erwerber das Datenraum-Login bekommt.. Zuerst stoppe ich das intuitive Weiterzahlen und schreibe auf, wer wann warum Geld bekommen hat.. Gesellschafter bekommen eine Entscheidungsvorlage – nicht nur eine WhatsApp-Zusammenfassung.. Dann baue ich mit dem GF einen Liquiditätsplan, den auch der Steuerberater nicht wegwischt..

Parallel klären wir, ob Unternehmensabwicklung, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.

Wo es hakt

Zu lange warten und zu früh unterschreiben – beides teuer. Wer Haftung eindämmen will, dokumentiert jeden Schritt.

Davon rate ich ab

Warten auf den Wunder-Erwerber. Parallel keine Zahlen aufbauen. Das Kombination kostet Monate.

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Wer die Zahlen schickt, bekommt von mir eine erste Richtung – meist am nächsten Werktag.

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