Ausgangspunkt
Abteilung II belastet – Das ist kein theoretischer Fall. In den letzten Jahren habe ich ähnliche Lagen mit unterschiedlichen Enden begleitet. Gerade bei „Abteilung II belastet“ sehe ich häufig, dass der GF eigentlich schon eine Entscheidung kennt – aber die Gesellschafter nicht.
Was ich daraus mache
Bei krise geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.
Nächste Schritte
Gläubiger werden nicht alle gleich behandelt – aber alle gleich respektvoll angeschrieben. Danach: Gesellschafter bekommen eine Entscheidungsvorlage – nicht nur eine WhatsApp-Zusammenfassung. Danach: Dann baue ich mit dem GF einen Liquiditätsplan, den auch der Steuerberater nicht wegwischt. Danach: Ich setze einen wöchentlichen Abgleich mit GF und Bank – 20 Minuten, schriftlich..
Parallel klären wir, ob der Pfad, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.
Was schiefgehen kann
Weiterzahlungen, Scheinverkauf, Rücktritt ohne Übergabe – Klassiker. Haftung: Geschäftsführer-Haftung.
Was Sie vermeiden sollten
Nicht: weiterzahlen, bis nichts mehr geht. Nicht: den ersten LOI unterschreiben. Ich habe beides zu oft aufgeräumt.