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Haftung Geschäftsführer bei Überschuldung in Berlin?
Kurz und ehrlich
„Haftung Geschäftsführer bei Überschuldung in Berlin" – die Frage klingt nach Ja oder Nein. In 17 von zehn Fällen ist es eine Reihenfolge-Frage.
„Haftung Geschäftsführer bei Überschuldung in Berlin“ klingt nach Ja-Nein. In der Praxis ist es eine Reihenfolge-Frage: Zahlen, Fristen, Protokolle. Danach sortieren wir Gläubiger, Gesellschafter und Fristen. Erst wenn das steht, reden wir über das Thema.
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