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FAQ: Überschuldung – Insolvenzvermeidung | Markus Bertan

Überschuldung: Insolvenzvermeidung (Konkrete Einordnung für Geschäftsführer). Wirtschaftliche Beratung, Recht über Kanzleien.

Zu Insolvenzvermeidung kommen viele Fragen, wenn die BWA noch „okay“ wirkt, die Wochenliquidität aber nicht.

Juristische Bewertung machen Kanzleien. Ich sortiere Zahlen, Fristen und Optionen.

Fragen und Antworten

Wie gehen Sie bei Insolvenzvermeidung vor?

Ich starte mit einem Lagebild in zehn Werktagen. Danach reden wir über Überschuldung – oder über Alternativen. Ohne schriftliche Beschlüsse wird das schnell streitig.

Haftet der Gesellschafter bei Überschuldung?

Grundsätzlich haftet die GmbH. Privat wird es bei Bürgschaft, Kapitalrückzahlung oder Durchgriff teuer – beim GF § 15a/15b und § 43 GmbHG.

Zeitrahmen – realistisch?

Ich würde so starten: manchmal reichen zehn Tage für Klarheit. Manchmal braucht ein Verkauf drei Monate – wenn die Zahlen stimmen.

Honorar – wie läuft das?

Kostenlos einordnen, dann entscheiden. So arbeite ich. Das habe ich bei Maschinenbauern und bei Agenturen gesehen – unterschiedliche Branchen, gleiche Logik.

Brauche ich parallel einen Anwalt?

Aus Erfahrung: ich strukturiere wirtschaftlich, Kanzleien bewerten Rechtsfolgen – bewusst getrennt.

Wie diskret arbeiten Sie?

GFs fragen das oft zu spät. Diskretion ist Standard. Ich nenne keine Firmennamen nach außen.

Mehr auf der Leitseite: Überschuldung.

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Lieber ein klares Nein als monatelanges Hoffen. Deshalb antworte ich zeitnah.

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Markus Bertan berät wirtschaftlich. Für Rechtsverbindlichkeit arbeiten wir mit Kanzleien zusammen – bewusst getrennt.