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FAQ: Geschäftsführer zurücktreten – Mitgesellschafter | Markus Bertan

Mitgesellschafter. Praxis statt Theorie – Geschäftsführer zurücktreten. Keine Rechtsberatung.

Mitgesellschafter – darüber spreche ich oft mit GFs, die eigentlich schon eine Entscheidung treffen wollten.

Ich antworte betriebswirtschaftlich – nicht als Anwalt. Wer Rechtsverbindlichkeit braucht, gehört in die Kanzlei.

FAQ

GF-Frage zu Mitgesellschafter – was tun?

Aus Erfahrung: bWA, Bank und Gläubigerliste auf einen Stand – dann erst Geschäftsführer zurücktreten, Sanierung oder Antrag vergleichen.

GF-Haftung bei Geschäftsführer zurücktreten?

GFs fragen das oft zu spät. Die GmbH haftet mit ihrem Vermögen. Persönlich wird es beim GF, wenn Fristen und Protokolle fehlen.

Von heute bis Entscheidung – wie lange?

Ich nenne keinen Standard. Nach dem Lagebild sage ich Ihnen einen realistischen Horizont. Ohne schriftliche Beschlüsse wird das schnell streitig.

Was kostet die Erstberatung?

Erstberatung kostenlos. Danach transparentes Mandat – ohne Druck am Telefon.

Machen Sie das allein oder mit Kanzlei?

Ich würde so starten: ja – ich ohne Kanzlei wäre unvollständig. Sie bekommen beides, aber mit klaren Rollen.

Wer erfährt von meinem Fall?

Was Sie mir schicken, bleibt im Mandat. Punkt. Das habe ich bei Maschinenbauern und bei Agenturen gesehen – unterschiedliche Branchen, gleiche Logik.

Mehr auf der Leitseite: Geschäftsführer zurücktreten.

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