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FAQ: Unternehmensbewertung – Steuerschulden | Markus Bertan

Unternehmensbewertung: Steuerschulden (Ohne Rechtsberatung – mit Klarheit). Keine Rechtsberatung.

Ich habe steuerschulden in Mandaten erklärt, in denen der GF schon drei PDFs geschickt hatte – und trotzdem unsicher war.

Juristische Bewertung machen Kanzleien. Ich sortiere Zahlen, Fristen und Optionen.

Antworten aus der Praxis

Wie gehen Sie bei Steuerschulden vor?

Ich starte mit einem Lagebild in zehn Werktagen. Danach reden wir über Unternehmensbewertung – oder über Alternativen. Ohne schriftliche Beschlüsse wird das schnell streitig.

GF-Haftung bei Unternehmensbewertung?

Grundsätzlich haftet die GmbH. Privat wird es bei Bürgschaft, Kapitalrückzahlung oder Durchgriff teuer – beim GF § 15a/15b und § 43 GmbHG.

Von heute bis Entscheidung – wie lange?

Ich würde so starten: manchmal reichen zehn Tage für Klarheit. Manchmal braucht ein Verkauf drei Monate – wenn die Zahlen stimmen.

Was kostet die Erstberatung?

Kostenlos einordnen, dann entscheiden. So arbeite ich. Das habe ich bei Maschinenbauern und bei Agenturen gesehen – unterschiedliche Branchen, gleiche Logik.

Machen Sie das allein oder mit Kanzlei?

Aus Erfahrung: ich strukturiere wirtschaftlich, Kanzleien bewerten Rechtsfolgen – bewusst getrennt.

Wer erfährt von meinem Fall?

GFs fragen das oft zu spät. Diskretion ist Standard. Ich nenne keine Firmennamen nach außen.

Mehr auf der Leitseite: Unternehmensbewertung.

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