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FAQ: Geschäftsführer zurücktreten – Bürgschaft privat | Markus Bertan

Bürgschaft privat | Geschäftsführer zurücktreten | Markus Bertan Wirtschaftliche Beratung, Recht über Kanzleien.

Wer Geschäftsführer zurücktreten plant, fragt bürgschaft privat meist zu spät – oder zu unpunktlich.

Das hier ist keine Rechtsberatung. Es ist die Reihenfolge, in der ich wirtschaftlich vorgehe.

Häufige Fragen

Was ist bei Bürgschaft privat der erste Schritt?

Ich würde so starten: zuerst SuSa und Wochenliquidität. Ohne das ist jede Empfehlung zu Geschäftsführer zurücktreten nur Bauchgefühl.

Haftet der Gesellschafter bei Geschäftsführer zurücktreten?

Gesellschafter haften nicht automatisch. Aber Bürgschaften und Rückzahlungen von Darlehen sind Fallen – beim GF kommt Insolvenzverschleppung dazu. Das habe ich bei Maschinenbauern und bei Agenturen gesehen – unterschiedliche Branchen, gleiche Logik.

Zeitrahmen – realistisch?

Aus Erfahrung: zwischen zwei Wochen (Notfall-Struktur) und mehreren Monaten – je nach Erwerbern und Gläubigern.

Honorar – wie läuft das?

GFs fragen das oft zu spät. Das Erstgespräch kostet nichts. Honorar erst, wenn Sie wissen, wofür.

Brauche ich parallel einen Anwalt?

Wirtschaftliche Steuerung von mir, Recht von Partnerkanzleien. Kein Mischmasch. Ohne schriftliche Beschlüsse wird das schnell streitig.

Wie diskret arbeiten Sie?

Mandatsvertraulichkeit selbstverständlich. Keine identifizierbaren Details in Vorträgen.

Mehr auf der Leitseite: Geschäftsführer zurücktreten.

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