Branche: Maschinenbau (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 28 · Umsatz: ca. 2.952.000 € · Verbindlichkeiten: 1.230.000 €
Der Auslöser
Der eine Gesellschafter wollte sofort raus, der andere erst nach Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens. Die Prokuristin meldete sich, weil der GF im Krankenhaus lag – plötzlich fehlte die Unterschrift für alles.
28 Köpfe, 2.952.000 € Umsatz, 1.230.000 € Verbindlichkeiten – die Maschinenbau-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein Wochenplan, Debitoren bei 182.000 € über 90 Tage.
Der Ablauf – 14 Wochen
Mitte des Monats standen wir vor der Frage: weiterkämpfen, verkaufen oder Antrag – alles drei war nicht drin. Überschuldung ist kein Schlagwort, sondern eine Bilanzfrage mit Fortführungsprognose.
In Woche 1 bis 3 haben wir einen Wochenplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 70 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.
Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 467.400 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.
Viele GFs verwechseln „viel Schulden“ mit Überschuldung im Sinne des § 19 InsO.
Was am Ende stand
Am Ende: Überschuldung als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.
Was andere in ähnlichen Fällen falsch machen
Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:
- Weiterzahlungen an Lieferanten, die nicht existenzsichernd sind
- Zahlungen an verbundene Personen ohne Beschluss
- Verkaufsgespräche mit dem ersten Interessenten ohne Due Diligence
Was GF und Gesellschafter riskieren
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.