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Markus Bertan

Geschäftsführer zurücktreten Praxisfall Handwerk | Markus Bertan

Geschäftsführer zurücktreten: Praxisfall Handwerk: 480.000 € Verbindlichkeiten, 20 Wochen (Für GFs und Gesellschafter).

Branche: Handwerk (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 42 · Umsatz: ca. 1.344.000 € · Verbindlichkeiten: 480.000 €

Was uns zuerst aufgefallen ist

Der Investor aus der zweiten Runde verlangte Transparenz, die der GF aus Scham verzögerte. Der Steuerberater hatte „Insolvenznähe“ ins Protokoll geschrieben. Das wollte der GF nicht hören – aber er wollte handeln.

42 Köpfe, 1.344.000 € Umsatz, 480.000 € Verbindlichkeiten – die Handwerk-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein Liquiditätsforecast, Debitoren bei 206.000 € über 90 Tage.

Was in 20 Wochen passierte

Woche zwei war unangenehm – Gespräche mit dem Finanzamt und dem größten Lieferanten, beide ohne Versprechen. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.

In Woche 1 bis 3 haben wir einen Liquiditätsforecast in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 76 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.

Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 172.800 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.

Bei gf ruecktritt geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.

Stand am Ende

Am Ende: Geschäftsführer zurücktreten als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.

Fehler, die Zeit kosten

Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:

  • Verkaufsgespräche mit dem ersten Interessenten ohne Due Diligence
  • Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt
  • Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft

Haftung im Blick

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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Kein Verkaufsgespräch: erst verstehen, dann empfehlen.

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