Mandantenvertraulichkeit · strukturierte Dokumentation · deutschlandweite Mandate 040 46898063 | info@markusbertan.de

Markus Bertan

Geschäftsführer zurücktreten Praxisfall Agentur | Markus Bertan

Praxis statt Theorie – Praxisfall Agentur: 730.000 € Verbindlichkeiten, 21 Wochen, Thema Geschäftsführer zurücktreten. Keine Rechtsberatung.

Branche: Agentur (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 31 · Umsatz: ca. 1.971.000 € · Verbindlichkeiten: 730.000 €

Kernproblem

Erst schrieb er per E-Mail, zwei Tage später saßen wir mit der BWA und einer handgeschriebenen Gläubigerliste am Tisch. Ein stiller Gesellschafter drohte mit Rücktritt vom Darlehen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen gehandelt wird.

Die Agentur-GmbH hatte 31 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 1.971.000 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 135.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu die Entscheidung.

21 Wochen im Überblick

In den ersten Tagen ging es nur um Klarheit: Was ist fällig, was ist verhandelbar, was ist Illusion. Bei gf ruecktritt geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.

Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: 13-Wochen-Plan und Matrix – 77 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 240.900 €.

Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.

Ich dokumentiere jeden Schritt so, dass ein späterer Gutachter die Logik nachvollziehen kann.

Ausgang

Nach 21 Wochen lag ein handfester Pfad zu Geschäftsführer zurücktreten vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.

Was ich anders machen würde

Typische Umwege: Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll. Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger. Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung.

Haftung – kurz eingeordnet

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

Weiterlesen

Lösung: Suspension · Haftung Geschäftsführer bei Überschuldung in Stuttg… · Praxisfall: Geschäftsführer zurücktreten – Produkti…

Schicken Sie mir die Eckdaten oder buchen Sie einen Termin. Ich melde mich innerhalb eines Werktags.

Erstgespräch buchen Kontaktformular 040 468 980 63

Keine Rechtsberatung in diesem Sinne – Struktur, Zahlen, Reihenfolge. Juristisch begleiten Partnerkanzleien.