Branche: Medizintechnik (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 10 · Umsatz: ca. 988.000 € · Verbindlichkeiten: 380.000 €
Einstieg in den Fall
Der Steuerberater hatte „Insolvenznähe“ ins Protokoll geschrieben. Das wollte der GF nicht hören – aber er wollte handeln. Die Mutter hielt 30 %, der Sohn operativ – und beide hatten unterschiedliche Vorstellungen von „Exit“.
Die Medizintechnik-GmbH hatte 10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 988.000 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 144.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu Gesellschafterstreit.
Verlauf über 12 Wochen
Die letzten Tage vor dem Notarvorbereitungsgespräch waren ruhig – weil die Zahlen endlich stimmten. Wenn Gesellschafter nicht mehr unterschreiben, ist die GmbH oft handlungsunfähig, bevor sie zahlungsunfähig ist.
In Woche 1 bis 3 haben wir einen kurzfristiger Zahlungsplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 68 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.
Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 136.800 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.
Patt löst man nicht mit lauterer Runde, sondern mit Beschlussfähigkeit und klaren Exit-Pfaden.
Wo wir landeten
Nach 12 Wochen lag ein handfester Pfad zu Gesellschafterstreit vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.
Drei Umwege, die ich oft nachbearbeite
Typische Umwege: Verkaufsgespräche mit dem ersten Interessenten ohne Due Diligence. Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt. Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft.
Haftung im Blick
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.