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Markus Bertan

Gesellschafter aussteigen Praxisfall Immobiliendienstleistung | Markus Bertan

Praxisfall Immobiliendienstleistung: 905.000 € Verbindlichkeiten, 23 Wochen – Wirtschaftlich strukturiert, aus der Beratungspraxis zu Gesellschafter…

Branche: Immobiliendienstleistung (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 13 · Umsatz: ca. 2.624.500 € · Verbindlichkeiten: 905.000 €

Der Auslöser

Der eine Gesellschafter wollte sofort raus, der andere erst nach Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens. Ein Erwerber aus dem Netzwerk war im Gespräch, aber ohne Zahlenbasis – typischer Auslöser für meinen Einstieg.

13 Köpfe, 2.624.500 € Umsatz, 905.000 € Verbindlichkeiten – die Immobiliendienstleistung-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein Wochenplan, Debitoren bei 137.000 € über 90 Tage.

Der Ablauf – 23 Wochen

Mitte des Monats standen wir vor der Frage: weiterkämpfen, verkaufen oder Antrag – alles drei war nicht drin. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.

Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: Wochenplan und Matrix – 79 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 352.950 €.

Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.

Bei gesellschafter aussteigen geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.

Was am Ende stand

Am Ende: Gesellschafter aussteigen als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.

Was andere in ähnlichen Fällen falsch machen

Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:

  • Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung
  • Weiterzahlungen an Lieferanten, die nicht existenzsichernd sind
  • Zahlungen an verbundene Personen ohne Beschluss

Rechtliche Eckpunkte

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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