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Markus Bertan

Firmenverkauf Praxisfall IT-Dienstleistung | Markus Bertan

Firmenverkauf: Praxisfall IT-Dienstleistung: 355.000 € Verbindlichkeiten, 8 Wochen (Erfahrung aus der Mandatspraxis).

Branche: IT-Dienstleistung (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 66 · Umsatz: ca. 781.000 € · Verbindlichkeiten: 355.000 €

Kernproblem

Ein stiller Gesellschafter drohte mit Rücktritt vom Darlehen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen gehandelt wird. Der Steuerberater hatte „Insolvenznähe“ ins Protokoll geschrieben. Das wollte der GF nicht hören – aber er wollte handeln.

66 Köpfe, 781.000 € Umsatz, 355.000 € Verbindlichkeiten – die IT-Dienstleistung-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein 13-Wochen-Plan, Debitoren bei 140.000 € über 90 Tage.

8 Wochen im Überblick

In den ersten Tagen ging es nur um Klarheit: Was ist fällig, was ist verhandelbar, was ist Illusion. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.

In Woche 1 bis 3 haben wir einen 13-Wochen-Plan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 76 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.

Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 127.800 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.

Bei firmenverkauf geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.

Ausgang

Am Ende: Firmenverkauf als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.

Was ich anders machen würde

Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:

  • Verkaufsgespräche mit dem ersten Interessenten ohne Due Diligence
  • Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt
  • Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft

Haftung im Blick

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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