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Markus Bertan

Due Diligence Praxisfall IT-Dienstleistung | Markus Bertan

Konkrete Einordnung für Geschäftsführer – Praxisfall IT-Dienstleistung: 1.055.000 € Verbindlichkeiten, 15 Wochen, Thema Due Diligence. Keine Rechtsberatung.

Branche: IT-Dienstleistung (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 47 · Umsatz: ca. 2.426.500 € · Verbindlichkeiten: 1.055.000 €

Was uns zuerst aufgefallen ist

Erst schrieb er per E-Mail, zwei Tage später saßen wir mit der BWA und einer handgeschriebenen Gläubigerliste am Tisch. Der Investor aus der zweiten Runde verlangte Transparenz, die der GF aus Scham verzögerte.

Die IT-Dienstleistung-GmbH hatte 47 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 2.426.500 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 201.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu Diligence.

Was in 15 Wochen passierte

Woche zwei war unangenehm – Gespräche mit dem Finanzamt und dem größten Lieferanten, beide ohne Versprechen. Bei due diligence geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.

Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: Liquiditätsforecast und Matrix – 77 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 348.150 €.

Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.

Ich dokumentiere jeden Schritt so, dass ein späterer Gutachter die Logik nachvollziehen kann.

Stand am Ende

Nach 15 Wochen lag ein handfester Pfad zu Due Diligence vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.

Fehler, die Zeit kosten

Typische Umwege: Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll. Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger. Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung.

Haftung – kurz eingeordnet

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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