Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell aus „eng wird“ eine Haftungsfrage wird. Genau darum geht es hier. Erwerberprüfung ohne Firmenbestatter-Risiko – Schwerpunkt Überschuldung.
Typische Lage
Manchmal ist der GF schon überzeugt – und die Gesellschafter wissen noch nichts. Das verzögert alles. Viele GFs verwechseln „viel Schulden“ mit Überschuldung im Sinne des § 19 InsO.
Was ich dabei oft sehe: Entscheidungen werden vertagt, weil niemand die schlechte Nachricht schriftlich fixieren will. Bei erwerberprüfung ohne firmenbestatter-risiko entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Einordnung: Überschuldung
Überschuldung ist kein Automatismus. Es braucht Fortführung oder einen Erwerber, offene Verbindlichkeiten ohne Überraschungen und einen GF, der Entscheidungen schriftlich festhält. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Was ich zuerst tun würde
- Debitoren- und Kreditorenliste ohne Schönfärberei
- SuSa und Bankabstimmung in den ersten sieben Tagen
- Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke
- Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert
Fehler, die ich vermeiden würde
Bei Erwerberprüfung ohne Firmenbestatter-Risiko sehe ich regelmäßig dieselben Umwege:
- LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt
- Weiterzahlen ohne Prioritätenliste
- Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung
Am Ende entscheidet nicht der Mut, sondern die belastbare Zahl.