Unternehmenssanierung: Der folgende Text ist keine Rechtsauskunft. Er beschreibt, wie ich wirtschaftlich vorgehe, wenn der Druck spürbar wird. Kontext: gesellschafterstreit und verkauf.
Typische Lage
Was ich dabei oft sehe: Entscheidungen werden vertagt, weil niemand die schlechte Nachricht schriftlich fixieren will. Bei sanierung geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Wer nur die Monats-BWA liest, übersieht, dass die nächsten sechs Wochen die eigentliche Wahrheit erzählen. Bei gesellschafterstreit und verkauf entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Einordnung: Unternehmenssanierung
Ich sage selten „geht nicht“. Öfter: „geht, aber nur wenn …“ – und dann liste ich die Bedingungen. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Was ich zuerst tun würde
Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften. Debitoren- und Kreditorenliste ohne Schönfärberei. SuSa und Bankabstimmung in den ersten sieben Tagen. Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke.
Fehler, die ich vermeiden würde
Drei Fehler bei Gesellschafterstreit und Verkauf: Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt. Weiterzahlen ohne Prioritätenliste.
Schreiben Sie mir oder rufen Sie an – lieber eine klare Aussage als wochenlanges Rätselraten.