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Unternehmensbewertung: Banklinie gekappt – was jetzt | Markus Bertan

Banklinie gekappt – was jetzt. Ohne Rechtsberatung – mit Klarheit – Unternehmensbewertung. Keine Rechtsberatung.

Unternehmensbewertung: Wer mich zu diesem Thema anruft, hat meist schon drei Meinungen gehört – von Bank, Steuerberater und einem Freund mit GmbH. Kontext: banklinie gekappt – was jetzt.

Aus der Praxis

Ich habe Fälle gesehen, die fast gerettet waren – und am Ende an einer unterschriebenen Zahlung ohne Protokoll scheiterten. Bei bewertung geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.

Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bei banklinie gekappt – was jetzt entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Meine Einordnung zu Unternehmensbewertung

Ich sage selten „geht nicht“. Öfter: „geht, aber nur wenn …“ – und dann liste ich die Bedingungen. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Mein Vorgehen

Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften. Debitoren- und Kreditorenliste ohne Schönfärberei. SuSa und Bankabstimmung in den ersten sieben Tagen. Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke.

Was ich nicht tun würde

Drei Fehler bei Banklinie gekappt – was jetzt: Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt. Weiterzahlen ohne Prioritätenliste.

Und ja: Ein zweites Meinungsbild lohnt sich fast immer, bevor Sie irreversibel handeln.

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