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Geschäftsführer zurücktreten: Gesellschafterstreit und Verkauf | Markus Bertan

Gesellschafterstreit und Verkauf – Ausführliche Einschätzung, aus der Beratungspraxis zu Geschäftsführer zurücktreten.

Gesellschafterstreit und Verkauf. Ich habe den Text so geschrieben, wie ich ihn einem GF am Telefon erklären würde – ohne Folien, ohne Buzzwords.

Aus der Praxis

Manchmal ist der GF schon überzeugt – und die Gesellschafter wissen noch nichts. Das verzögert alles. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.

Was ich dabei oft sehe: Entscheidungen werden vertagt, weil niemand die schlechte Nachricht schriftlich fixieren will. Bei gesellschafterstreit und verkauf entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Meine Einordnung zu Geschäftsführer zurücktreten

Geschäftsführer zurücktreten ist kein Automatismus. Es braucht Fortführung oder einen Erwerber, offene Verbindlichkeiten ohne Überraschungen und einen GF, der Entscheidungen schriftlich festhält. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Mein Vorgehen

  1. Debitoren- und Kreditorenliste ohne Schönfärberei
  2. SuSa und Bankabstimmung in den ersten sieben Tagen
  3. Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke
  4. Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert

Was ich nicht tun würde

Typisch bei Gesellschafterstreit und Verkauf: Nur mündliche Gesellschafterabreden. Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt.

Am Ende entscheidet nicht der Mut, sondern die belastbare Zahl.

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Ich schaue mir Ihren Fall persönlich an – ohne Callcenter, ohne Verkaufsdruck.

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