Steuerschulden und Verkauf. Wer mich zu diesem Thema anruft, hat meist schon drei Meinungen gehört – von Bank, Steuerberater und einem Freund mit GmbH.
Aus der Praxis
Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.
Gesellschafter wollen häufig „einen Käufer“ – bevor geklärt ist, ob überhaupt fortgeführt werden darf. Bei steuerschulden und verkauf entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Meine Einordnung zu Firmenbestatter-Risiko
Firmenbestatter-Risiko scheitert selten am Markt. Es scheitert an fehlenden Protokollen und an Zahlungen „noch schnell vorher“. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Mein Vorgehen
Zuerst susa und bankabstimmung in den ersten sieben tagen. Dann gläubigeranschreiben nach priorität, nicht nach lautstärke. Den Rest packe ich in ein einseitiges Protokoll für die Gesellschafter.
Was ich nicht tun würde
Typisch bei Steuerschulden und Verkauf: Weiterzahlen ohne Prioritätenliste. Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung. Rücktritt als GF ohne Übergabe.
Ich habe schon genug Mandate nachbearbeitet, die zu früh unterschrieben haben. Das muss nicht sein.