Bürgschaft und Privatvermögen. Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell aus „eng wird“ eine Haftungsfrage wird. Genau darum geht es hier.
Typische Lage
Gesellschafter wollen häufig „einen Käufer“ – bevor geklärt ist, ob überhaupt fortgeführt werden darf. Ich habe Verkäufe gesehen, die am Notar scheiterten – nicht am Preis, sondern an offenen SV-Nachweisen.
Manchmal ist der GF schon überzeugt – und die Gesellschafter wissen noch nichts. Das verzögert alles. Bei bürgschaft und privatvermögen entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Einordnung: GmbH verkaufen
Wer GmbH verkaufen will, braucht Zahlen, die auch der Steuerberater unterschreibt. Alles andere ist Hoffnung. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Was ich zuerst tun würde
Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke. Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert.
- Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften
- Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum
Fehler, die ich vermeiden würde
Typisch bei Bürgschaft und Privatvermögen: Nur mündliche Gesellschafterabreden. Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt.
Ich rate nicht zu Hast – aber zu konsequenter Dokumentation ab Tag eins.