Unternehmenssanierung: Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell aus „eng wird“ eine Haftungsfrage wird. Genau darum geht es hier. Kontext: erwerberprüfung ohne firmenbestatter-risiko.
Typische Lage
Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bei sanierung geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Gesellschafter wollen häufig „einen Käufer“ – bevor geklärt ist, ob überhaupt fortgeführt werden darf. Bei erwerberprüfung ohne firmenbestatter-risiko entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Einordnung: Unternehmenssanierung
Unternehmenssanierung ist kein Automatismus. Es braucht Fortführung oder einen Erwerber, offene Verbindlichkeiten ohne Überraschungen und einen GF, der Entscheidungen schriftlich festhält. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Was ich zuerst tun würde
- Debitoren- und Kreditorenliste ohne Schönfärberei
- SuSa und Bankabstimmung in den ersten sieben Tagen
- Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke
- Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert
Fehler, die ich vermeiden würde
Drei Fehler bei Erwerberprüfung ohne Firmenbestatter-Risiko: Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung. Rücktritt als GF ohne Übergabe. Nur mündliche Gesellschafterabreden.
Ich habe schon genug Mandate nachbearbeitet, die zu früh unterschrieben haben. Das muss nicht sein.