Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell aus „eng wird“ eine Haftungsfrage wird. Genau darum geht es hier. Insolvenzantrag vs. Verkauf – Schwerpunkt Gesellschafterstreit.
Was GFs unterschätzen
Manchmal ist der GF schon überzeugt – und die Gesellschafter wissen noch nichts. Das verzögert alles. Wenn Gesellschafter nicht mehr unterschreiben, ist die GmbH oft handlungsunfähig, bevor sie zahlungsunfähig ist.
Was ich dabei oft sehe: Entscheidungen werden vertagt, weil niemand die schlechte Nachricht schriftlich fixieren will. Bei insolvenzantrag vs. verkauf entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Gesellschafterstreit ohne Schönfärberei
Ich sage selten „geht nicht“. Öfter: „geht, aber nur wenn …“ – und dann liste ich die Bedingungen. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
So würde ich vorgehen
Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert. Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften. Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum. Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption.
Umwege, die teuer werden
Bei Insolvenzantrag vs. Verkauf sehe ich regelmäßig dieselben Umwege:
- Rücktritt als GF ohne Übergabe
- Nur mündliche Gesellschafterabreden
- Steuer- und SV-Rückstände verschweigen
Am Ende entscheidet nicht der Mut, sondern die belastbare Zahl.