Der Anruf kommt fast immer gleich: „Die Lieferanten eskalieren – wir brauchen einen Ratenplan.“ In der Praxis entscheidet nicht die Höhe der Schulden, sondern wer fordert und wie Sie kommunizieren. Eine Gläubigerverhandlung ohne Zahlenbasis ist kein Verhandeln – es ist Zeitgewinn bis zur Haftung.
Schritt 1: Gläubigermatrix – wer zählt wirklich?
Listen Sie alle Verbindlichkeiten nach Betrag und Rang. In den meisten GmbH-Krisen konzentrieren sich 5–8 Gläubiger auf 70–85 % der Summe. Nur mit diesen verhandeln Sie zuerst. Restliche Posten bündeln Sie in Ratenplänen oder stellen sie zurück, wenn Fortführung sonst nicht möglich ist.
Stundung oder Ratenplan?
Stundung verschiebt Fälligkeiten – sinnvoll bei kurzfristigem Liquiditätsloch und belastbarem Auftragseingang. Ratenplan tilgt über Monate – sinnvoll bei strukturell zu hohen Verbindlichkeiten, aber tragfähigem Geschäft. Beides braucht schriftliche Vereinbarung und einen 13-Wochen-Plan, der zeigt, dass die Raten aus dem Cashflow finanzierbar sind.
Kommunikation: Was Sie sagen – und was nicht
- Sagen: konkreter Zahlenstand, Maßnahmen, nächster Termin, Ansprechpartner
- Nicht versprechen: „Alles wird bezahlt“ ohne Plan
- Nicht schweigen: Funkstille löst Pfändungen aus
- Protokollieren: jedes Gespräch, jede Zahlungsentscheidung
Parallel prüfen: Liegt Insolvenzreife vor? Dann laufen Fristen nach § 15a InsO – Leitseite: GmbH Insolvenz anmelden.
Typische Fehler
- Verhandlung mit allen Gläubigern gleichzeitig statt fokussiert mit Top-6
- Ratenplan ohne Gesellschafterbeschluss
- Weiterzahlungen an „freundliche“ Lieferanten während Verhandlung mit anderen
- Kein Abgleich mit Steuerberater und Kanzlei zur Rangfolge gesetzlicher Zahlungen
Fazit
Gläubigerverhandlung funktioniert, wenn Sie innerhalb von zwei Wochen eine belastbare Matrix und einen 13-Wochen-Plan vorlegen. Ohne diese Basis unterschreiben Sie Raten, die Sie nicht halten können – und verschärfen Haftung und Vertrauen gleichzeitig.
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Keine Rechtsberatung – betriebswirtschaftliche Strukturierung durch Markus Bertan.